Statuten in Kraft seit dem 20. Februar 2021 (mit den Änderungen der ausserordentlichen Generalversammlung vom 10. August 2021, der ausserordentlichen Generalversammlung vom 8. Januar 2022, der Generalversammlung vom 1. Mai 2022, der Generalversammlung
vom 2. September 2023 und der Generalversammlung vom 7. September 2024).
Der Verein kann mit Organisationen kooperieren, sofern deren Ausrichtung und Zweck mit denjenigen von MASS-VOLL! im Einklang stehen.
Der Verein besteht aus Aktivmitgliedern, Passivmitgliedern, Ehrenmitgliedern und Gönnern.
Natürliche Personen, die sich um MASS-VOLL! besonders verdient gemacht haben, können den Status eines Ehrenmitgliedes erhalten.
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Sie besteht aus den Aktivmitgliedern.
Die Generalversammlung wählt mindestens einen Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und zuhanden der Generalversammlung Bericht erstatten und Antrag stellen.
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